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Saison-Kennzeichen  
Der Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen ist die Monatsangabe am rechten Rand des Schildes - die Saison, in der das Fahrzeug, Wohnmobil oder Krad bewegt werden darf. In unserem Beispiel 4 - 9, d. h. die zugelassene Betriebsdauer ist vom 01.04. bis einschließlich 30.09. jedes Jahr neu. Außerhalb dieser angegebenen Zeit (hier November bis März) darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder geparkt werden. Die Mindestbetriebs- 
dauer beträgt 2 Monate und die Höchstdauer 11 Monate. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für eine bestimmte Zeit im Jahr zulassen möchten, ist die Entscheidung für das Saisonkennzeichen die richtige Wahl. Im Vorfeld sollte nur gut überlegt werden für welchen wiederkehrenden Betriebszeitraum man sich festlegt. Das Kennzeichen wurde am 01.03.1997 eingeführt, um vorrangig Wohnmobil- und Motorradbesitzern, die zeitraubende jährliche An- und Abmeldung vor und nach der Nutzungsdauer im Jahr zu ersparen. Das Kennzeichen kann maximal 7 Stellen + Saisonangabe enthalten

Öffnungszeiten:

Mo-Fr

07.30-12 Uhr

Mo+Di+Do

13.30-16 Uhr

Obere Stadt 28

84130 Dingolfing

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Dingolfing-Landau