Probefahrt-Kennzeichen | |
Das rote Kennzeichen mit 06er Nummer beginnend, hat die gleichen Eigenschaften wie das heutige Kurzzeitkennzeichen oder das damalige rote Kennzeichen mit 04er Nummer beginnend, jedoch mit folgender Ausnahme : · Ausgabe erfolgt nur an Gewerbetreibende, Hersteller, Händler und Werkstätten die als Voraussetzung einen Gewerbeschein, Versicherungsnachweis, Bedarfsnachweis und ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. · Hier ist die mehrfache Verwendung gestattet und die Zuteilung nicht auf ein Fahrzeug festgeschrieben. Die Einzelfahrten werden in einem Fahrtenbuch dokumentiert. |