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Europa-Kennzeichen  
Hier ist das heutige normale Europa-Standardkennzeichen zu sehen. Als Vorreiter war Irland 1991 das erste europäische Land, daß dieses neu gestaltete Kennzeichen eingesetzt hat. Im Zuge der 
europäischen Harmonisierung und politischen Veränderungen führte Deutschland die Kennzeichen mit Euro-Feld zum 01.01.1994 zunächst in Berlin und Brandenburg und ab Juli auch in Sachsen auf freiwilliger Basis ein. Die Besonderheit der Euro-Kennzeichen im ersten Jahr war der Bindestrich zwischen Orts- und Trennungskennzahl. Nach Einführung in den restlichen Bundesländern am 1.1.1995 entfiel dieser. Der Trennstrich mußte weichen, weil das Bundesverkehrsministerium statt dessen lieber die Wappen der jeweiligen Bundesländer auf den Schildern plazieren wollte, die im Gegensatz zu den herkömmlichen Stempelplaketten nicht 35 mm im Durchmesser betrugen sondern 10 mm mehr. Die neuen Länderwappen gab es allerdings erst ab dem 1. Juli ´95. Bis dahin wurden 6 Monate lang die Euro-Kennzeichen ohne Trennstrich und mit den herkömmlichen Zulassungsplaket-ten ohne Landeswappen (Durchmesser 35mm) ausgegeben. Durch das blaue Euro-Feld wurde eine schmalere Schrift notwendig. Mit dem Euro-Kennzeichen feierte somit auch eine völlig neu entwickelte Schriftart ihre Premiere. Die sogenannte FE-Schrift (FE = „fälschungserschwerend“) kam zu Ihrer Geburtsstunde. Die Entwicklung der FE-Schrift war bereits im Vorfeld schon lange abgeschlossen. Sie stammt aus der Zeit der Terroranschläge der 70er Jahre von RAF-Aktivisten. Man versuchte durch das ungewöhnlich neue Erscheinungsbild der FE-Schrift eine Erschwerung der Fälschung und eine Verwechslung der Buchstaben und Zahlen untereinander auszuschließen. Standardmäßig wird die FE-Mittelschrift (Buchstabengröße: 47,5 x 75mm, Zahlengröße: 44,5 x 75mm) für die Prägung von Kfz-Kennzeichen benutzt, sofern die Buchstaben-Zahlen-Kombination in Summe nicht mehr als sieben Einheiten ergeben. Das gesetzlich maximale Ausmaß für einzeilige Euro-Kennzeichen beträgt 520 x 110mm. Die FE-Engschrift darf eingesetzt werden, wenn die Buchstaben-Zahlen-Kombinationen acht Einheiten ergeben. Die zu benutzende Schriftgröße ist vorgeschrieben bzw. ergibt sich aus der Buchstaben-Zahlen-Kombination. Zur Herstellung kürzer Kennzeichen als das gesetzlich vorgeschriebene Größtmaß darf die verkleinerte FE-Engschrift nur dann verwendet werden, wenn dies bauartbedingt durch eine Kfz.-Prüfstelle in Kfz.-Papieren abgenommen und eingetragen ist (Sondergutachten).Die Schriftgröße beträgt bei der FE-Engschrift: Buchstaben 40,5 x 75mm und Zahlen 38,5 x 75mm.

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