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Kurzzeit-Kennzeichen  
Kurzzeitkennzeichen dienen zur Überführung oder Probefahrt eines ansonsten nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges/Anhängers innerhalb Deutschlands. Sie haben eine Gültigkeit von 5 Tagen und sind nur für eine einmalige Verwendung nutzbar. Eine Übertragung auf mehrere Fahrzeuge ist unzulässig. Das Datum im gelben Streifen gibt das Ablaufdatum an. Im Gegensatz zu den Euro-Kennzeichen werden die Kurzzeitkennzeichen nicht mit dem Länderwappen gesiegelt, sondern nur mit einer schlichten blauen Plakette gestempelt. Weitere Prüfplaketten (HU/AU) entfallen. Wer ein Kurzzeitkennzeichen benötigt kann dieses an einer beliebigen Zulassungsstelle Deutschlands tun. Man ist nicht an sein ortsansässiges Straßenverkehrsamt gebunden. Mit Einführung des Kurzzeitkennzeichens am 1. Mai 1998 wurde das bis dahin verwendete rote Kennzeichen mit 04er Nummer beginnend, ersetzt. Ein großer Vorteil für den Verbraucher liegt darin, daß die Kurzzeitkennzeichen nach Ablauf der Gültigkeit nicht zur Zulassungsstelle zurückgebracht werden müssen. 
Kurzzeitkennzeichen werden nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzzeitkennzeichenversicherung ausgegeben, die Sie auch bei uns beziehen können. Es handelt sich um eine reine Haftpflichtversicherung ohne Zusatzleistungen wie z.B. Voll- oder Teilkasko. Eine Überführung von Fahrzeugen mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland ist im Allgemeinen nicht zulässig, da bei der Kurzzeitkennzeichenversicherung kein internationaler grüner Versicherungsschein ausgegeben wird. In einigen Ländern, z. B. Italien, Österreich und der Schweiz wird die Kurzzeitkennzeichenversicherung toleriert. Hieraus kann aber kein Rechtsanspruch auf Anerkennung des Versicherungsschutzes abgeleitet werden.
Autoschilder-Breuer Bilder sind in der Regel  geschützt!
Autoschilder-Breuer Bilder sind in der Regel geschützt!

Öffnungszeiten:

Mo-Fr

07.30-12 Uhr

Mo+Di+Do

13.30-16 Uhr

Obere Stadt 28

84130 Dingolfing

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Kfz-Zulassunsstelle

Dingolfing-Landau