Historisches-Kennzeichen | |
Für das historische Kennzeichen wird der normalen Erkennungsnummer des Euro-Kennzeichens als letzter Buchstabe ein H für „historisch“ angefügt. Das „H“ ist kein
Bestandteil der Erkennungsnummer. Es ist ausschließlich der Hinweis, daß es sich hierbei um ein Oldtimerfahrzeug handelt. Zur Erteilung eines H-Kennzeichens müssen einige
Voraussetzungen erfüllt werden. Das Alter des Fahrzeuges muß mindestens 30 Jahre betragen und sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Hierzu ist ein erforderliches
Prüfgutachten einer anerkannten Sachverständigenstelle der Zulassungsstelle vor-zulegen. Der Einsatz des Fahrzeuges muß vorwiegend der Pflege und Erhaltung des kfz.-technischen
Kulturgutes dienen. Hat man alle Voraussetzungen erfüllt, so kommt man in den Genuß der günstigen Pauschalsteuer für Oldtimer. Der derzeitige gültige Steuersatz beträgt für PKW
191,00 € und für Motorräder 46,00 €. Im Gegensatz zum roten 07er Oldtimer-Kennzeichen gibt es beim H-Kennzeichen keine Einschränkung in Bezug auf die Anzahl der Fahrten. Die
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen-Zulassung können als vollwertige Fahrzeuge eingesetzt werden.
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